„Auf ethische Fragen gibt es manchmal kein einfaches Ja oder Nein. Wir unterstützen unsere Kolleginnen und Kollegen auf der Suche nach dem richtigen Weg.“

Vorsitzende Gertrud Bollessen

Klinisches Ethik-Komitee (KEK)

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich bei ethischen Problemen in der Behandlung von Patienten an das Ethik-Komitee zu wenden.

Für jede Fragestellung wird eine Fallbesprechung einberufen, in der das KEK mögliche Therapien diskutiert und Lösungswege für den behandelnden oder pflegenden Mitarbeiter aufzeigt. Das Selbstbestim­mungsrecht und die Würde des Patienten stehen dabei im Zentrum der Diskussion. Alle Entscheidungen sollen geprägt sein von Ver­ant­wortung, Ver­trauen, Respekt und Mit­gefühl ge­genüber den uns anvertrauten Menschen.

Das KEK setzt sich aus Krankenhausmitarbeitern verschiedener Bereiche zusammen, um eine fächerübergreifende Problemanalyse sicherzustellen. Dabei ist der neutrale Blickwinkel des Komitees Grundvoraussetzung. 

Was ist eine ethische Fallbesprechung?

Eine ethische Fallbesprechung ist eine moderierte, strukturierte und berufsübergreifende Besprechung zu ethischen Fragestellungen.

Wenn in der Wahrnehmung einer unserer Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter ein Be­handlungsverlauf nicht der Würde und den Wer­ten des Patienten entspricht, kann eine Fallbesprechung einberufen werden. Jede Person aus dem Behandlungsteam kann einen Antrag auf eine solche Fallbespre­chung stel­len.

Die Fallbesprechung wird einberufen, wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren gegeben sind:

  • Gewissenskonflikte bei der Durchfüh­rung/Fortsetzung einer Behandlung
  • Ethische Überforderung einer Behand­lung für die Behandelnden
  • Langzeitbehandlungen ohne erkenn­bare Fortschritte
  • Unsicherheit, was bei Eintritt eines aku­ten Notfalls bei Patienten mit einer schlechten Prog­nose zu tun ist
  • Wachsendes Unverständnis oder zuneh­mende Ablehnung gegenüber ei­ner Be­handlung

Neben der Durchführung von ethischen Fallbesprechungen hat sich unser KEK zur Aufgabe gesetzt, alle Kolleginnen und Kollegen für ethische Themen zu sensibilisieren. Das geschieht beispielsweise in Form innerbetrieblicher Fortbildungen. Die Entwicklung von Standards und Leitlinien wie der Umgang mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehörte ebenfalls zum Tätigkeitsfeld unseres Ethik-Komitees.

Mitglieder des KEK

Das KEK besteht aus 7 bis maximal 9 Per­sonen aus den Bereichen ärztlicher Dienst, Pfle­ge und Seelsorge. Die Amtszeit des Komitees beträgt 4 Jahre. Die Mitglieder werden von der Geschäfts­führung bestellt und können jeweils nach Ablauf einer Amtsperiode erneut berufen werden.