Klinisches Ethik-Komitee (KEK)
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich bei ethischen Problemen in der Behandlung von Patienten an das Ethik-Komitee zu wenden.
Für jede Fragestellung wird eine Fallbesprechung einberufen, in der das KEK mögliche Therapien diskutiert und Lösungswege für den behandelnden oder pflegenden Mitarbeiter aufzeigt. Das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Patienten stehen dabei im Zentrum der Diskussion. Alle Entscheidungen sollen geprägt sein von Verantwortung, Vertrauen, Respekt und Mitgefühl gegenüber den uns anvertrauten Menschen.
Das KEK setzt sich aus Krankenhausmitarbeitern verschiedener Bereiche zusammen, um eine fächerübergreifende Problemanalyse sicherzustellen. Dabei ist der neutrale Blickwinkel des Komitees Grundvoraussetzung.
Was ist eine ethische Fallbesprechung?
Eine ethische Fallbesprechung ist eine moderierte, strukturierte und berufsübergreifende Besprechung zu ethischen Fragestellungen.
Wenn in der Wahrnehmung einer unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Behandlungsverlauf nicht der Würde und den Werten des Patienten entspricht, kann eine Fallbesprechung einberufen werden. Jede Person aus dem Behandlungsteam kann einen Antrag auf eine solche Fallbesprechung stellen.
Die Fallbesprechung wird einberufen, wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren gegeben sind:
- Gewissenskonflikte bei der Durchführung/Fortsetzung einer Behandlung
- Ethische Überforderung einer Behandlung für die Behandelnden
- Langzeitbehandlungen ohne erkennbare Fortschritte
- Unsicherheit, was bei Eintritt eines akuten Notfalls bei Patienten mit einer schlechten Prognose zu tun ist
- Wachsendes Unverständnis oder zunehmende Ablehnung gegenüber einer Behandlung
Neben der Durchführung von ethischen Fallbesprechungen hat sich unser KEK zur Aufgabe gesetzt, alle Kolleginnen und Kollegen für ethische Themen zu sensibilisieren. Das geschieht beispielsweise in Form innerbetrieblicher Fortbildungen. Die Entwicklung von Standards und Leitlinien wie der Umgang mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehörte ebenfalls zum Tätigkeitsfeld unseres Ethik-Komitees.
Mitglieder des KEK
Das KEK besteht aus 7 bis maximal 9 Personen aus den Bereichen ärztlicher Dienst, Pflege und Seelsorge. Die Amtszeit des Komitees beträgt 4 Jahre. Die Mitglieder werden von der Geschäftsführung bestellt und können jeweils nach Ablauf einer Amtsperiode erneut berufen werden.