Entlassmanagement

Wir stellen ein standardisiertes Entlassmanagement sicher, das seit Oktober 2017 gesetzlich vorgeschrieben ist und wir in weiten Teilen bereits seit Jahren für unsere Patienten durchführen.

Wir freuen uns mit unseren Patienten, wenn ihre Gesundheit wieder soweit hergestellt ist und sie nach Hause können. Wichtig ist uns, dass die Versorgung der Patienten im Anschluss nahtlos und bestmöglich durch den weiterbehandelnden Arzt stattfindet. Alle Patienten erhalten bei ihrer Entlassung vom Stationsarzt eine Kurzmitteilung für den Hausarzt mit allen relevanten Informationen. Darüber hinaus stehen wir dem weiterbehandelnden Arzt für Fragen und den informativen Austausch bezüglich der gemeinsamen Patienten gerne zur Verfügung.

Schon bei der Ankunft unserer Patienten beschäftigen wir uns mit der Entlassung. Sie erhalten erste Informationen zum Entlassmanagement direkt bei ihrer Aufnahme. Wir haben stets ein Auge darauf, ob nach dem stationären Aufenthalt ein erhöhter Versorgungsbedarf besteht, ob der Patient wieder in sein häusliches Umfeld entlassen werden kann oder ob wir ihn und seine Angehörigen während der Zeit, die er bei uns verbringt, bei der Organisation einer häuslichen Pflege, Hilfsmittel, einem Rehabilitations- oder einem Heimplatz unterstützen müssen.

Alles das sprechen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes zusammen mit unseren Patienten und ihren Angehörigen im Detail ab.