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Vorgesorgt mit Vorsorgevollmacht

03.06.2025 - 18 Uhr, im Seminarraum im Untergeschoss des Krankenhauses - Eine Anmeldung ist NICHT erforderlich!

Wenn keine Vorsorge getroffen wurde und man aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit seine Dinge nicht mehr selbst regeln kann, wird für grundsätzlich vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Über eine Vorsorgevollmacht kann jedoch jeder eine Person seines Vertrauens bestimmen, die an seiner Stelle alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten für regelt. Dadurch kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren vermieden werden. In einer Patientenverfügung können Handlungsanweisungen an Ärzte formuliert werden, welche Behandlung gewünscht wird für den Fall, dass man die Dinge nicht mehr selbst bestimmen kann.

Sebastian Hink vom Pflegestützpunkt der Stadt Nettetal erläutert in seinem Vortrag, welche Maßnahmen hier sinnvoll sein können.

Referent:

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Sebastian Hink

Pflegestützpunkt der Stadt Nettetal