Unser Krankenhaus ist ein Ort der Heilung und Pflege. Viele Menschen arbeiten hier täglich für Ihr Wohlbefinden. Damit alle Beteiligten – Patienten, Angehörige, Besucher und Mitarbeitende – in einer ruhigen und sicheren Umgebung zusammenwirken können, bitten wir Sie, die Regeln unserer Hausordnung zu beachten.
§1 Verbindlichkeit
Die Bestimmungen der Hausordnung sind für alle Patienten mit der Aufnahme in das Krankenhaus verbindlich. Für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich. Den Anweisungen des Krankenhauspersonals ist Folge zu leisten.
§2 Besucher
Um der Genesung aller Patienten gerecht zu werden, ist die Besucherzahl pro Patient möglichst auf zwei Personen gleichzeitig zu beschränken. Ausnahmen sind in Rücksprache mit dem Pflegepersonal der Station möglich.
Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Auf der Intensivstation und bei erhöhter Ansteckungsgefahr ist Kindern der Besuch nur nach vorheriger Absprache mit der Station möglich.
Das Mitbringen von Tieren in das Klinikgebäude ist nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für blinde oder sehbehinderte Personen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Besuche mit Blindenhund sind mit der jeweiligen Station abzusprechen.
§3 Besuchs- und Ruhezeiten
Besuche sind generell in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr möglich. Wir empfehlen jedoch, Besuche in den Nachmittag und frühen Abend zu legen, da vormittags ein Großteil der pflegerischen und ärztlichen Versorgung stattfindet. Bedenken Sie bitte auch, dass zu viel und zu langer Besuch anstrengend sein und die Genesung stören kann.
Die Ruhezeit zwischen 19.00 und 8.00 Uhr ist im Interesse von Mitpatientinnen und -patienten unbedingt einzuhalten!
Das Behandlungsteam kann im Interesse der Patienten den Kreis der Besucher, sowie die Besuchszeit einschränken oder in begründeten Ausnahmefällen, Besuche zu anderen Zeiten gestatten. Während der Visiten oder der Ausübung ärztlicher oder pflegerischer Tätigkeiten, bitten wir Sie als Besucher, das Krankenzimmer zu verlassen.
Auf unserer Intensivstation gelten abweichende Regelungen. Tägliche Besuchszeiten sind hier 11.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr sowie 18.00 – 19.00 Uhr. Bei Bedarf und in Absprache ermöglichen wir hier auch individuelle Besuchszeiten.
§4 Verlassen der Station/des Krankenhausgeländes
Patienten sollen bei Verlassen der Station das Pflegepersonal informieren.
Das Verlassen des Krankenhausgeländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Während der Nachtruhe und während Visitenzeiten ist der Aufenthalt auf dem Zimmer vorgesehen.
Das Betreten anderer Krankenzimmer ist untersagt.
§5 Aufenthalt im Krankenhausgebäude
Patienten und Besuchern ist der Aufenthalt in den Räumen des Krankenhauspersonals sowie in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen nicht gestattet.
§6 Wertgegenstände
Das Krankenhaus ist ein offenes Gebäude. Bitte achten Sie selbständig auf ihre Sachen, Geld und Wertgegenstände. Wir können keine Haftung übernehmen.
§7 Krankenhauseinrichtung
Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Vorhandene oder sich abzeichnende Schäden sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden. Bei fahrlässiger Beschädigung oder mutwilliger Zerstörung entsteht Schadensersatzanspruch. Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt.
§8 Rauchen, Konsum von Drogen und Alkohol
Auf dem gesamten Krankenhausgelände, insbesondere in den Gebäuden, besteht ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den speziell dafür ausgewiesenen Bereichen auf dem Außengelände gestattet. Unter dieses Rauchverbot fällt auch das Verdampfen von E-Zigaretten, unabhängig von der Art des Liquids.
Das Konsumieren von Cannabis und anderer Drogen, unabhängig ihrer Legalisierung, ist in sämtlichen Räumlichkeiten, auf dem gesamten Gelände des Krankenhauses – auch in den ausgewiesenen Raucherbereichen – ausdrücklich untersagt. Medizinisch verordnetes Cannabis ist nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt und in Form von Tropfen oder Sprays erlaubt.
Der übermäßige Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht erwünscht.
§9 Brandschutz und private elektrische Geräte
Das Abbrennen von offenem Licht, zum Beispiel Kerzen, ist auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt.
Von privaten elektrischen Geräten kann grundsätzlich eine erhöhte Gefahr für Verletzungen und Brände ausgehen. Aus diesem Grund ist der Betrieb dieser Geräte im Krankenhausbereich reglementiert. Gestattet sind elektrische Geräte der Körperhygiene (Rasierapparat, Zahnbürste etc.) und kleine Geräte der Unterhaltungselektronik (Notebook, Smartphone etc.) in jeweils einfacher Anzahl. Ausnahmen gelten auch für medizinisch notwendige, private Geräte. Wir behalten uns vor, den Betrieb im Einzelfall zu untersagen. Dies gilt insbesondere für Geräte, die offensichtliche Mängel oder Defekte aufweisen.
Alle anderen elektrischen Geräte – insbesondere Großgeräte (Kaffeemaschine, Klimagerät, Ventilator, Radioanlage, Fernsehgerät, Playstation etc.) – sind grundsätzlich verboten. In besonders sensiblen Bereichen (z.B. Intensivstation) kann der Betrieb privater elektrischer Geräte weiter eingeschränkt sein.
Es ist nicht gestattet, Lithium-Ionen-Akkus (wie in E-Bikes, Pedelecs, Hoverboards, E-Scooter, Segways etc. verbaut) sowie Fahrräder, E-Roller und Ähnliches in die Gebäude des Krankenhauses mitzunehmen oder hier zu laden.
§10 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Das Anfertigen von Foto-, Video- und Tonaufnahmen von Beschäftigten, Patienten oder Dritten ist auf dem gesamten Krankenhausgelände nur gestattet, wenn die betroffene Person vor der Aufnahme ihr ausdrückliches Einverständnis erteilt hat.
Das Anfertigen von Foto-, Video- und Tonaufnahmen im Krankenhausbereich von den Gebäuden, Räumen, Arbeitsmitteln, Bereichen, Ausstattung oder Ähnlichem ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung gestattet.
§11 Parken
Auf dem Gelände des Krankenhauses (einschließlich Parkplätze) gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Parken auf dem Krankenhausgelände ist nur auf den gekennzeichneten Parkplatzflächen gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
§12 Sonstiges
Glücks- und Kartenspiele mit Geldeinsatz sind nicht gestattet.
Werbe- und Verkaufsaktivitäten sowie Werbung für politische und weltanschauliche Ziele sind untersagt.
Topfpflanzen (mit Ausnahme der Büroeinrichtungen in der Verwaltung) sind nicht gestattet.
§13 Hausrecht
Die Geschäftsführung oder die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus.
Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen oder eine Entlassung veranlasst werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Mit Ihrer Mithilfe schaffen wir ein angenehmes, sicheres und heilungsförderndes Umfeld für alle.