Buffetkraft für unser NetteBistro (w/m/d)
Für das NetteBistro des Krankenhauses Nettetal suchen wir
eine Buffetkraft (w/m/d)
in Teilzeit (min. 70 Stunden/Monat).
In unserem NetteBistro sorgen Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen dafür, dass sich unsere Gäste gut aufgehoben fühlen.
Wir freuen uns ausdrücklich auch über Quereinsteiger/innen!
Ihre Aufgaben
- freundliche Beratung und Bedienung unserer Gäste
- Verkauf von Speisen, Getränken und weiteren Cafeteria-Artikeln
- Zubereitung kleiner Snacks, belegter Brötchen und Salate
- ansprechende Bestückung und Pflege unseres Buffets
- Bedienung der Kasse
- Vor- und Nachbereitungsarbeiten im Cafeteriabereich
- Einhaltung unserer Hygiene- und Qualitätsstandards
Das bringen Sie idealerweise mit
- Freude am Umgang mit Menschen und eine ausgeprägte Serviceorientierung
- ein freundliches, gepflegtes und offenes Auftreten
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Teamgeist und Flexibilität
- Bereitschaft zur Arbeit im Rahmen unseres Dienstplans, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Erfahrung in Gastronomie, Verkauf oder Service ist von Vorteil – aber kein Muss
Wir bieten Ihnen
- geregelte und planbare Arbeitszeiten (tagsüber, keine klassische Abend- oder Nachtgastronomie).
- eine verlässliche Dienstplanung.
- einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz in unserem Nette Bistro.
- ein freundliches und kollegiales Team.
- einen sicheren Arbeitsplatz.
- eine strukturierte Einarbeitung.
- direkten Kontakt zu vielen unterschiedlichen Menschen.
- eine Tätigkeit, bei der Freundlichkeit und guter Service wirklich zählen.
- zahlreiche zusätzliche Arbeitgeberleistungen.
Die Anstellung erfolgt über unsere Tochtergesellschaft GS-Gesundheits-Service GmbH.
Für Auskünfte steht Ihnen unsere NetteBistro-Leiterin Cornelia Spiekenheuer unter Tel. 02153 125 9018 gerne zur Verfügung.
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, gern schriftlich, per Email oder ganz einfach über das Online-Formular.
Bitte beachten Sie, dass nach § 20a Infektionsschutzgesetz für eine Einstellung für Personen die nach 1970 geboren sind ein Nachweis über eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität unbedingt erforderlich ist.