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Buffetkraft für unser NetteBistro (w/m/d)

Für das NetteBistro des Krankenhauses Nettetal suchen wir

eine Buffetkraft (w/m/d)

in Teilzeit (min. 70 Stunden/Monat).

In unserem NetteBistro sorgen Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen dafür, dass sich unsere Gäste gut aufgehoben fühlen.

Wir freuen uns ausdrücklich auch über Quereinsteiger/innen!

Ihre Aufgaben

  • freundliche Beratung und Bedienung unserer Gäste
  • Verkauf von Speisen, Getränken und weiteren Cafeteria-Artikeln
  • Zubereitung kleiner Snacks, belegter Brötchen und Salate
  • ansprechende Bestückung und Pflege unseres Buffets
  • Bedienung der Kasse
  • Vor- und Nachbereitungsarbeiten im Cafeteriabereich
  • Einhaltung unserer Hygiene- und Qualitätsstandards

Das bringen Sie idealerweise mit

  • Freude am Umgang mit Menschen und eine ausgeprägte Serviceorientierung
  • ein freundliches, gepflegtes und offenes Auftreten
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Teamgeist und Flexibilität
  • Bereitschaft zur Arbeit im Rahmen unseres Dienstplans, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Erfahrung in Gastronomie, Verkauf oder Service ist von Vorteil – aber kein Muss

Wir bieten Ihnen

  • geregelte und planbare Arbeitszeiten (tagsüber, keine klassische Abend- oder Nachtgastronomie).
  • eine verlässliche Dienstplanung.
  • einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz in unserem Nette Bistro.
  • ein freundliches und kollegiales Team.
  • einen sicheren Arbeitsplatz.
  • eine strukturierte Einarbeitung.
  • direkten Kontakt zu vielen unterschiedlichen Menschen.
  • eine Tätigkeit, bei der Freundlichkeit und guter Service wirklich zählen.
  • zahlreiche zusätzliche Arbeitgeberleistungen.

Die Anstellung erfolgt über unsere Tochtergesellschaft GS-Gesundheits-Service GmbH.

Für Auskünfte steht Ihnen unsere NetteBistro-Leiterin Cornelia Spiekenheuer unter Tel. 02153 125 9018 gerne zur Verfügung.

Interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, gern schriftlich, per Email oder ganz einfach über das Online-Formular.

Bitte beachten Sie, dass nach § 20a Infektionsschutzgesetz für eine Einstellung für Personen die nach 1970 geboren sind ein Nachweis über eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität unbedingt erforderlich ist.

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    Laden Sie - wenn Sie mögen - hier Ihre Dokumente als PDF-Datei (max. 8MB) hoch:

    Bewerbungsanschreiben

    Lebenslauf

    Zeugnisse und weitere Dokumente