Geplanter Übergang der LVR Klinik für Orthopädie in Nettetaler Trägerschaft
Verantwortliche und Chefärzte beider Krankenhäuser ziehen aus Überzeugung an einem Strang
Das Städtische Krankenhaus Nettetal (SKN) hat seine Vorstellungen in der Krankenhausplanung 2022 umsetzen können und geht mit einem guten Ergebnis in die weitere Zukunft.
Nach dem derzeitigen Stand der Krankenhausplanung 2022 hat die LVR-Klinik für Orthopädie Viersen die Anerkennung als Fachkrankenhaus erhalten und kann ihr Leistungsangebot erfolgreich fortführen.
Beide Krankenhausträger haben nach diesen erfolgreichen Ergebnissen aus der Krankenhausplanung Sondierungsgespräche aufgenommen und haben nach einer vertieften Analyse der Leistungsportfolios ihrer beider Häuser die gemeinsame Überzeugung gewonnen, dass die bestehenden Versorgungsstrukturen noch besser an die Vorgaben des Krankenhausplans NRW 2022 angepasst werden können, um die Versorgungsqualität im Leistungsbereich Orthopädie im Kreis Viersen auf einem exzellenten Qualitätsniveau weiter gewährleisten zu können.
Aus diesem Grund sollen die orthopädischen Kapazitäten unter einem räumlichen und organisatorischen Dach des SKN unter dessen Trägerschaft zusammengeführt werden. Das SKN wird an seinem Standort die erforderlichen baulichen Kapazitäten schaffen, um die Planbetten der Orthopädie in der Form eines gemeinsamen Kompetenzzentrums für Orthopädie zu übernehmen. Für diese Baumaßnahme werden fristgerecht Fördermittel des Landes beantragt werden.
Als Stichtag für die Übernahme der Kapazitäten ist die Fertigstellung der erforderlichen räumlichen Kapazitäten auf dem Gelände SKN in Nettetal voraussichtlich Ende 2028 angestrebt.
Beide Partner beabsichtigen, bis zum endgültigen Betriebswechsel als rechtlich selbständige Unternehmen an den bisherigen Standorten weiterzuarbeiten. Gleichwohl wird in der Übergangszeit eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit angestrebt, die ihre Grundlage in einem gemeinsamen Kooperationsvertrag zwischen den Parteien findet. Inhalt des Kooperationsvertrages wird die partnerschaftliche Gestaltung des Übergangsprozesses sein, in dessen Zentrum die Bildung eines Kompetenzzentrums für Orthopädie LVR-Viersen – Nettetal steht.
Das Organisationskonzept des zukünftigen Kompetenzzentrums wird zwischen den Parteien einvernehmlich abgestimmt. Vorgesehen ist, dass der Ärztliche Direktor der LVR-Klinik für Orthopädie, Herr Dr. Neßler die Leitung und der Chefarzt der Klinik für Orthopädie des SKN, Herr PD Dr. Haversath die Stellvertretung übernimmt. Die beiden Chefärzte haben ein Organigramm für das Kompetenzzentrum Orthopädie gemeinsam und einvernehmlich als Vorgabe für die Organisation des Kompetenzzentrums festgelegt. Die Pflegedirektion der LVR-Klinik für Orthopädie übernimmt neben dem stellvertretenden Pflegedienstleiter der SKN die zweite stellvertretende Pflegedienstleitung und die pflegerische Abteilungsleitung im Kompetenzzentrum.
Mit der Zusammenführung wird für alle Mitarbeitenden beider Einrichtungen ein hochmodernes und zukunftssicheres Arbeitsumfeld geschaffen. Ein wichtiger Aspekt bei der gemeinsamen Entscheidung zur Zusammenführung stellte die Fortführung der in beiden Einrichtungen bestehenden patienten- und insbesondere auch mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur unter kommunaler Trägerschaft dar.
Beide Partner sind davon überzeugt, dass mit dieser strategischen Übernahme die Weiche für eine sehr gute Weiterentwicklung der Orthopädie gemeinsam mit dem SKN hin zu einem Leuchtturm orthopädischer Versorgung im Kreis Viersen und darüber hinaus gestellt werden kann. Mit dieser Übernahme hin zu einem spezialisierten und qualitativ hochwertigen orthopädischen Zentrum unter dem Dach eines allgemeinen somatischen Krankenhauses können die strukturellen, finanziellen und organisatorischen Risiken, die mit dem Status eines alleinstehenden Fachkrankenhaus verbunden sind, für die Zukunft beseitigt werden. Beide Träger werden durch die Umsetzung der geplanten Strategie an existentieller organisatorischer Sicherheit, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und fachlicher Brillanz gewinnen.
Beide Partner werden ihren jeweiligen Entscheidungsgremien die vorgestellten Kooperationsüberlegungen im September / Oktober 2024 zur Beschlussfassung vorlegen.