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Erweiterte Maskenpflicht im Krankenhaus

Aufgrund des erhöhten Ansteckungspotenzials der bekanntgewordenen Coronavirus-Mutationen hat das Krankenhaus die Maskenpflicht verschärft.

Seit dem 21. Januar darf das Krankenhaus nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder FFP-2-Maske betreten werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Patienten, die eine der im Haus ansässigen Praxen aufsuchen möchten.

Nicht zulässig sind FFP-2-Masken mit Ventil sowie Alltagsmasken. Patienten, die bei der Anmeldung in unserer Zentralen Patientenaufnahme keine eigene Maske mitführen, können eine solche gegen eine kleine Spende für den Förderverein erwerben.