Erweiterte Maskenpflicht im Krankenhaus
Aufgrund des erhöhten Ansteckungspotenzials der bekanntgewordenen Coronavirus-Mutationen hat das Krankenhaus die Maskenpflicht verschärft.
Seit dem 21. Januar darf das Krankenhaus nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder FFP-2-Maske betreten werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Patienten, die eine der im Haus ansässigen Praxen aufsuchen möchten.
Nicht zulässig sind FFP-2-Masken mit Ventil sowie Alltagsmasken. Patienten, die bei der Anmeldung in unserer Zentralen Patientenaufnahme keine eigene Maske mitführen, können eine solche gegen eine kleine Spende für den Förderverein erwerben.