Chirurgisch-Technische/r Assistentin/Assistent (CTA) (w/m/d) im Zentrum für Unfallchirurgie
Für unser Zentrum für Unfallchirurgie suchen wir
eine/einen Chirurgisch-Technische/n Assistentin/Assistenten (CTA) (w/m/d)
in Vollzeit oder Teilzeit.
Das Zentrum für Unfallchirurgie besteht aktuell aus dem Chefarzt, vier Oberärzten und zwei Assistenzärzten. Es ist als Alterstraumazentrum und regionales Traumazentrum zertifiziert. Nicht zuletzt wegen des bereits jahrelang bestehenden Mangels an Nachwuchs im ärztlichen Bereich, möchten wir neue Wege gehen und dabei auf die Unterstützung und Expertise einer/eines CTA setzen.
Zu Ihrem Tätigkeitsprofil gehören u.a.
- die operative Assistenz und Übernahme von Wundversorgungen.
- die Ausführung von medizinischen Maßnahmen auf der Station.
- die Unterstützung bei der täglichen ärztlichen Dokumentation und vieles mehr…
Da Ihr Einsatz als CTA in unserem Team auch für uns eine neue Erfahrung ist, besteht für Sie – Ihrer beruflichen Expertise entsprechend – viel Raum zur persönlichen Entfaltung und Mitgestaltung.
Sie passen zu uns, wenn
- Sie über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium als Chirurgisch-Technische/r Assistent/in verfügen.
- Ihnen die Betreuung unserer Patienten und deren Angehörigen genauso liegt, wie die Organisation aller vorzubereitenden Maßnahmen für den OP sowie auf Station.
- Sie neugierig sind, gerne im Team arbeiten, gern Verantwortung übernehmen und eine offene Kommunikation schätzen.
Wir bieten Ihnen
- eine Vergütung nach TVöD mit zusätzlicher betrieblichen Altersvorsorge.
- zahlreiche Arbeitgeberleistungen.
- eine freundliche Arbeitsatmosphäre mit flachen Hierarchien, respektvollem Miteinander und echter Wertschätzung.
Neugierig geworden?
Dann lernen Sie unseren Arbeitsplatz und das unfallchirurgische Team einfach bei einer Hospitation kennen.
Für Fragen steht Ihnen Chefarzt Dr. Wilfried Mündges gern unter Tel. 02153 125 835 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, gern auch über das Online-Formular.
Bitte beachten Sie, dass nach § 20a Infektionsschutzgesetz für eine Einstellung für Personen die nach 1970 geboren sind ein Nachweis über eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität unbedingt erforderlich ist.