Betriebsrat

 

Der Betriebsrat vertritt auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Krankenhauses Nettetal.
Die Größe des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten. Im Nettetaler Krankenhaus besteht die Mitarbeitervertretung aus 9 Mitgliedern und wird alle vier Jahre neu gewählt.
 
Die Aufgaben des Betriebsrates dienen in erster Linie dem Wohl der Arbeitnehmer. Gleichzeitig werden anstehende Entscheidungen jedoch auch im Gesamtinteresse des Krankenhauses gefällt.
Die Einhaltung aller Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verabschiedet wurden, werden durch den Betriebsrat überwacht. Zudem wird der Betriebsrat eigeninitiativ oder auf Anregung von Beschäftigten tätig, um Anträge zu Maßnahmen im Interesse der Arbeitnehmer bei der Geschäftsführung zu stellen.
So ist der Betriebsrat gemeinsam mit der Geschäftsführung für die Entwicklung der jetzigen betrieblichen Gesundheitsförderung im Haus verantwortlich.
Das jährlich stattfindende Betriebsfest wird ebenfalls seitens des Betriebsrates organisiert.
 
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte in folgenden Entscheidungsbereichen:
  • Einstellungen, Eingruppierungen
  • Arbeitszeiten
  • Kündigungen
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Arbeitsschutz u.a.
 
Die Mitglieder des Rates sind Ansprechpartner für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses und unterliegen der absoluten Schweigepflicht.